Personal
Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, Betriebsräte, Vorstände und Geschäftsführer sowie leitende Angestellte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Deswegen sind wir mit den Strategien aller Beteiligten bestens vertraut und können Ihnen über unsere juristische Kompetenz hinaus eine besondere taktische Expertise in Verhandlungen und Gerichtsverfahren bieten. Wir beraten unsere Mandanten präzise und zuverlässig.
Individuelles Arbeitsrecht
Juristische Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer treten nicht nur während eines Arbeitsverhältnisses auf. Auch vor Beginn - etwa bei diskriminierenden Bewerbungsverfahren - oder nach dem Ende einer Beschäftigung kommt es häufig zu Auseinandersetzungen.
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Der individuelle Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen trägt zum geschäftlichen Erfolg eines jeden Unternehmens bei. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen, bei der Durchsetzung von Kündigungen und Abmahnungen oder der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände beraten wir umfassend und vorausschauend bei der Gestaltung oder Beendigung Ihres Arbeits- oder Dienstvertrages sowie in Haftungsfragen.
Nicht nur im Falle einer Kündigung helfen wir Arbeitnehmern ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder die Bedingungen des Ausscheiden zu verhandeln. Auch bei Fragen zu Urlaubsansprüchen, Arbeitszeugnissen oder der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
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Kollektives Arbeitsrecht
Das Kollektivarbeitsrecht ist von den innerbetrieblichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der einen und Gewerkschaften und Betriebsräte auf der anderen Seite bestimmt.
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Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts vertreten wir Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter sowie Sprecherausschüsse. Insbesondere beraten wir Sie bei der Erstellung und beim Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, sowie bei Fragen zu Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten.
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